Das Elsasslànd ist befugt Gesetze oder Verordnungen des Nationalen Staates oder anderen Regionen des Nationales Staates bei nationalen und/oder internationalen Vermittlungsorganisationen und/oder rechtliche Instanzen anzufechten wenn diese ihre Besonderheiten oder Selbstbestimmungsrechte widersprechen oder einschränken.
 
Ab jetz wehre m'r uns.