Landesparlament
Das Landesparlament ist das Parlament der Autonomen Region Elsasslànd. Es trifft sich regelmässig und besteht aus Abgeordneten der Autonomen Region.
Die Hauptaufgaben vom Landesparlament sind:
- Die Gesetzgebung von Direkten und Indirekten Lokalrecht,
- Die Verabschiedung der Budgetvorschläge, finanzielle Abschlussberichte und Aktivitätenberichte der Landesregierung,
- Die Entscheidung über eimalige oder Wiederkehrende Ereignisse,
- Die Aufsicht der Ämter und Dienste der Autonomen Region
- Das Landesparlament ist die einzige politische Versammlung die berechtigt ist Fragen und Probleme der Bevölkerung oder Behörden der Autonomen Region zu besprechen und darüber Entscheidungen zu treffen,
Die Verhandlungen des Landesparlament sind öffentlich.
Landesregierung
Die Landesregierung ist die Regierung der Autonomen Region Elsasslànd.
Die Hauptaufgaben der Landesregierung sind:
- Ausarbeitung von Gesetz- und Budgetentwürfen, und Vorführung dem Landesparlament,
- Umsetzung der vom Landesrat gewählten Gesetze und Budgets,
- Oberaufsicht der Ämter und Dienste der Autonomen Region und dessen Personal,
- Festlegung der Regierungspolitik,
- Vorbereitung der Abschlussrechnungen und Aktivitätenberichte, und Präsentation dem Landesparlament,
- Vertretung der Autonomen Region ausserhalb der Region,
- Verhandlung und Abschluss von regionalen, nationalen und internationalen Verträgen.
Aussenbüros der Autonomen Region
Die Autonome Regionn eröffnet und verwatet regionale, nationale und internationale Aussenbüros.
Mer sàga wo's àna geht.