Der Nationale Staat und das Elsasslànd haben einen Autonomiestatut verhandelt und verabschiedet in welchem die Selbsbestimmungsbereiche und -rechte vom Elsasslànd definiert sind.

Mit diesen Rechten definiert und verwaltet das Elsasslànd die Politk zur Bewahrung und Weiterentwicklung ihrer historischen, kulturellen, sprachlichen, wirtschaftlichen, sozialen Besonderheiten, so wie ihr allgemeines Erbgut.

Das Nationale Staat hat den Autonomiestatut durch seine Integration in ihre Verfassung anerkannt.

Der Autonomiestatut wurde durch die Parlamenten vom Elsasslànd, dem Nationalen Staat und der Europäischen Union ratifiziert.
 
S'esch unser Land.