Direktes Lokalrecht
Das Direkte Lokalrecht enhält die Bereiche in denen das Elsasslànd über das Selbstbestimmunigsrechte verfügt, es wurde von historischen Lokalrecht übernommen. Änderungen im Direkten Lokalrecht sind das exklusive Recht des Landesrates vom Elsasslànd.
Indirektes Lokalrecht
Das Indirekte Lokalrecht enthält die Bereich in das Elsasslànd über das Übertragungsrecht des Nationalen Rechtes zu den Besonderheiten der Autonomen Region verfügt. Änderungen im Indirekten Lokalrecht sind das exklusive Recht des Landesrates vom Elsasslànd.
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