Das Elsasslànd anerkennt drei Amtsprachen:

  • Die deutsche,
  • Die französische und
  • Die elsässische Sprachen.

 

Offizielle Texte und Dokumente vom Elsasslànd müssen in deutscher und französischer Sprache zur Verfügung stehen bevor sie rechtsgültig werden.

 

Das Elsasslànd empfehlt und fordert auf seinem Gebiet die Verfügbarkeit in beide Amtssprache von allen Texten und Dokumenten zur Handen der Öffentlichkeit.

 

Jeder Einwohner vom Elsasslànd ist berechtigt die Amtsprache seiner Wahl zu gebrauchen für seine Kommunikationen mit den Ämtern von Elsasslànd.

 
Ein Land, drei Sprocha.